Hier können Sie einfach unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Hinweisen, Pflichten und Aufnahmebedingungen für die Katzenpension Maifeld und die Halter der Tiere einsehen oder herunterladen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der
Katzenpension Maifeld
Hinter der Kirche 13
56294 Wierschem
Saskia Ackermann
I. Unterbringung, Betreuung und Pflege
1. Die Katzenpension Maifeld verpflichtet sich, das innerhalb des im Rubrum des
Pensionsvertrages genannte Tier in der im Rubrum dieses Vertrags genannten Katzenpension
in einer Einzelunterbringung zu halten, zu betreuen und zu pflegen. Die Betreuung erfolgt
ausschließlich über die geschulten und bei Genehmigung des Pensionsbetriebs durch die
zuständige Kreisverwaltung und das zuständige Veterinäramt berufenen und bewilligten
Personen und beinhaltet:
- Regelmäßige Besuche, spielerischer Umgang mit den Tieren, Pflege in Form von
Streicheleinheiten und Kontrolle der einzelnen Tiere auf Verhalten und Unversehrtheit
oder sonstigen Auffälligkeiten (mehrmals täglich)
- Regelmäßige Kontrolle und Reinigung der Katzentoiletten (mehrmals täglich)
- Regelmäßige Kontrolle und Befüllung der Wassernäpfe mit frischem Trinkwasser
(mehrmals täglich)
- Regelmäßige Kontrolle und Befüllung der Trockenfutternäpfe mit Trockenfutter
(mehrmals täglich)
- Das Bereitstellen von Nassfutter (zweimal täglich, morgens und abends)
- Regelmäßige Reinigung der Pensionsräume und Gehege
- Regelmäßiges Lüften der Pensionsräume und Gehege.
2. Der Halter autorisiert die Katzenpension Maifeld, das Tier in Einzelhaltung (Gehege)
separiert von anderen, einzeln untergebrachten Katzen in den Pensionsräumen zu halten und
ist sich darüber bewusst, dass für das in der Pension untergebrachte Tier das Risiko von
Verletzungen (Kratzer o.Ä.) aufgrund deren natürlichen und instinktiven Verhaltensweisen
nicht auszuschließen ist.
3. Der Halter hat das Recht, sein untergebrachtes Tier jederzeit, auch vor Ablauf des
vereinbarten Zeitraums und egal aus welchen Gründen, nach Absprache mit der Betreiberin
wieder aus der Pension abzuholen. Ansprüche des Besitzers auf Erstattung oder Gutschrift
der nicht in Anspruch genommenen Leistungen – auch teilweiser – bestehen nicht.
II. Pflichten des Halters
1. Der Halter versichert, dass das Tier
- sein Eigentum ist,
- ab einem Lebensalter von 6 Monaten (oder nach der Geschlechtsreife) kastriert oder
anderweitig zeugungsunfähig gemacht worden ist (bei Kätzinnen: auch Pille, Chip, o.Ä.
möglich),
- stubenrein ist,
- gegen Tollwut, Katzenseuche und Katzenschnupfen geimpft ist und das die letzte
Impfung ab der Schlussgabe nicht länger als ein Jahr vergangen sein darf,
- regelmäßig entwurmt wird,
- ein geeignetes Mittel gegen Flöhe und Zecken im Beisein der Betreiberin erhalten hat,
- bei einem Tierarzt auf Giardien negativ getestet wurde,
und legt bei Abgabe des Tieres in die Pension schriftlich und in Papierform als Nachweis
- den Impfpass,
- das Testergebnis zum Giardientest,
- und den Nachweis über die Zeugungsunfähigkeit
vor. Der Impfpass verbleibt während des Aufenthalts in der Pension.
2. Der Halter verpflichtet sich, sämtliche besonderen oder auffälligen Eigenschaften,
Vorlieben, Abneigungen und Charakterzüge sowie Gewohnheiten des Tiers der Betreiberin
mitzuteilen. Hierzu zählen auch Behinderungen, die eine Unterbringung, Betreuung und Pflege
in der Katzenpension Maifeld nicht über das normale Maß hinaus (im Vergleich zu anderen
Artgenossen) fordern.
3. Sollten Behinderungen und/oder Eigenschaften des Tieres vorliegen, die ein
besonderes Maß an Betreuung und Pflege erfordern, so prüft die Betreiberin die Möglichkeit
einer Unterbringung einzelfallbezogen und behält sich das Recht vor, die Unterbringung
abzulehnen oder das Tier mit einem täglichen Zusatzbeitrag in einer von ihr festgelegten Höhe
für den vereinbarten Zeitraum aufzunehmen, zu betreuen und zu pflegen. Dieser Zusatzbeitrag
wird in den Tagespreis unter IV. eingerechnet und ausgewiesen. Dies gilt auch für
Unterbringung, Betreuung und Pflege von z.B. Langhaarkatzen oder Nacktkatzen.
4. Die Katzenpension Maifeld nimmt keine Tiere auf, die medikamentenpflichtig und/oder
chronisch erkrankt sind. Auch werden keine Tiere aufgenommen, die stark traumatisiert oder
verhaltensauffällig sowie nicht stubenrein sind. Ausnahme: die Betreiberin entscheidet
einzelfallbezogen im Bereich von Anfragen durch z.B. das Veterinäramt oder Tierheime, ob
eine Aufnahme, Betreuung und Pflege möglich ist.
5. Der Halter verpflichtet sich, das Tier in einer für den Transport geeigneten, sicheren
Tier-Transportbox zu bringen. Diese verbleibt während des Aufenthalts des Tieres in der
Pension und wird im Falle eines notwendigen Tierarztbesuchs durch die Betreiber für den
Transport des Tieres genutzt. Etwaige Schäden an der Transport-Box werden gemeinsam
vermerkt.
6. Der Halter verpflichtet sich, den vereinbarten Preis für die Unterbringung am Tag der
Abgabe des im Rubrum genannten Tieres in voller Höhe und in bar zu zahlen. Sollten während
des Aufenthalts des Tieres in der Pension weitere Kosten entstehen, werden diese zeitnah
nach Entstehung der Kosten durch die Betreiberin an den Halter mitgeteilt und sind vom Halter
bei Abholung des Tieres in bar zu zahlen (siehe hierzu Punkte 7.-11.).
7. Sollte nach Ablauf des Zeitraums der vereinbarten Unterbringung der Halter das Tier –
unabhängig des Grundes – nicht rechtzeitig abholen können, so ist er verpflichtet, dies
rechtzeitig (spätestens drei Tage vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums) der Betreiberin
mitzuteilen. Der Halter verpflichtet sich bei einer solchen Verlängerung, den für die Dauer der
Verlängerung fälligen Pensionspreis zzgl. eventueller Mehrkosten bei Abholung der Katze in
bar zu zahlen. Die Katzenpension Maifeld kann eine Verlängerung ohne Angabe von
besonderen Gründen ablehnen.
8. Sollte der Halter sein untergebrachtes Tier mit Ablauf des Vertrages nicht abholen und
sich auch nicht wegen einer Verlängerung melden, so berechnet die Katzenpension Maifeld
folgende Zusatzkosten: 1-7 Tage + 50 % des Pensionspreises, 8-14 Tage + 75 % des
Pensionspreises, ab 14 Tagen + 100 % des Pensionspreises. Ab dem 30. Tag ist es der
Katzenpension Maifeld gestattet, dass untergebrachte Tier zu veräußern oder an ein Tierheim
zu übergeben. Die dadurch entstandenen Kosten sind vom Halter zu tragen.
9. Sollte das Tier während des Aufenthaltes in der Katzenpension Maifeld erkranken, trägt
der Halter alle daraus entstehenden Kosten insbesondere
- Behandlungskosten,
- Kosten für Medikamente,
- Fahrtkosten in Höhe von 0,50 € pro Kilometer zum Tierarzt (die Betreiberin wählt diesen
aus),
- Kosten für Atteste, Bescheide, Rezepte o.Ä. vom Tierarzt ausgestellte und in Rechnung
gestellte Unterlagen,
- Sonderunterbringung,
- Spezialfutter und ggf. hierfür anfallende Lieferkosten,
- Sonderbehandlung aufgrund der Erkrankung und Weisung des Tierarztes.
Weitere Hinweise: siehe Punkt V.
Zudem bevollmächtigt der Halter die Betreiberin in seinem Namen tierärztliche
Behandlungsverträge bei einem Tierarzt ihrer Wahl für das Tier abzuschließen. Ob ein
Tierarztbesuch oder eine Behandlung angezeigt ist, beurteilt die Betreiberin nach eigenem,
freiem Ermessen (Ausnahme: Operationen, siehe Punkt 11.).
10. Die Katzenpension Maifeld kann das Tier bei Krankheit oder Verhaltensauffälligkeit
jederzeit separieren, indem das Tier in einer anderen Einzelunterbringungen in den
Pensionsräumen, im Quarantänezimmer oder auch zum stationären Verbleib beim Tierarzt
untergebracht wird. Dies entscheidet die Betreiberin nach eigenem, freiem Ermessen, ggf.
nach Absprache mit dem Tierarzt ihrer Wahl. Der Halter wird hierüber in Kenntnis gesetzt.
11. Stellt der Tierarzt eine Krankheit oder Verletzung des Tieres fest, welche eine
lebensrettende bzw. bleibende Schäden behindernde Operation nötig macht, ist die
Tierpension nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung des Tierhalters entscheidungsbefugt.
Der Tierhalter gibt außerdem die maximale Höhe der Operationskosten in seiner Einwilligung
an. Sollte die Katzenpension den Halter nicht erreichen können und die Entscheidung über
eine solche Operation durch den Tierarzt kommuniziert zeitdringlich sein, so entscheidet der
Tierarzt anhand schriftlicher Bestätigung der Notwendigkeit, ob eine solche Operation
durchgeführt wird.
III. Beendigung der Aufsichtspflicht der Tierpension
1. Die Aufsichtspflicht endet bei Abholung des Tieres durch den Tierhalter. Ebenfalls endet
die Aufsichtspflicht mit der Rückgabe des Tieres an den Tierhalter. Der Tierhalter hat den
Zustand des Tieres bei Abholung zu prüfen. Sofern Beanstandungen hinsichtlich des
hygienischen oder medizinischen Zustands des Tieres von dem Tierhalter festgestellt werden,
sind diese unverzüglich der Tierpension anzuzeigen.
IV. Zahlungsmodalitäten
1. Die Vergütung zur Unterbringung des Tieres in der Katzenpension Maifeld im
vereinbarten Zeitraum erfolgt zu den Bedingungen gemäß den Bestimmungen dieser
Bedingungen und beträgt
pro Tag 20,00 €,
wobei der An- und Abreisetag als volle Tage berechnet werden.
Im Zeitraum vom 01.10. eines Jahres bis zum 01.03. des darauffolgenden Jahres wird je
Buchung ein Heizkostenzuschlag von 1,00 € pro Tag berechnet.
Ab einer Unterbringung von zwei Tieren, die gemeinsam in einem Haushalt leben, wird pro
Tier ein reduzierter Preis von 18,00 € pro Tag berechnet.
V. Haftung
1. Die Katzenpension Maifeld übernimmt für Schäden und Folgeschäden am Tier und der
Transportbox des Halters, die während des Aufenthaltes entstehen, keinerlei Haftung, es sei
denn, diese entstehen nachweislich durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die
Haftungshöhe ist auf den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Tieres oder des
Gegenstands beschränkt, jedoch nicht mehr als 1.000 € pro Tier und nicht mehr als 20,00 €
pro Transportbox inklusive Zubehör.
2. Der Halter haftet für alle Schäden, die durch Verletzung der Auskunftspflicht gemäß
Punkt II. entstehen, auch gegenüber Dritten.
VI. Stornierung, Rücktritt
1. Im Falle einer Stornierung oder Rücktritts einer verbindlich gebuchten Unterbringung
(verbindlich: Anfrage und schriftliche Bestätigung, auch per E-Mail) werden folgende
Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt:
- Stornierung bis 4 Wochen vor Antrittstermin: kostenfrei
- Stornierung zwischen 4 und 2 Wochen vor Antrittstermin: 30% der Pensionskosten
- Stornierung bei weniger als 2 Wochen vor Antrittstermin: 60 % der Pensionskosten.
Stand: Dezember 2024
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