Hier können Sie einfach unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Hinweisen, Pflichten und Aufnahmebedingungen für die Katzenpension Maifeld und die Halter der Tiere einsehen oder herunterladen.
I. Unterbringung, Betreuung und Pflege
1. Die Katzenpension Maifeld verpflichtet sich, das Tier innerhalb der im Rubrum dieses
Vertrages genannten Katzenpension in einer Gruppe zu halten, zu betreuen und zu pflegen.
Die Betreuung erfolgt ausschließlich über die geschulten und bei Genehmigung des
Pensionsbetriebs durch die zuständige Kreisverwaltung und das zuständige Veterinäramt
berufenen und bewilligten Personen und beinhaltet:
- Regelmäßige Besuche, spielerischer Umgang mit den Tieren, Pflege in Form von
Streicheleinheiten und Kontrolle der einzelnen Tiere auf Verhalten und Unversehrtheit
oder sonstigen Auffälligkeiten (mehrmals täglich)
- Regelmäßige Kontrolle und Reinigung der Katzentoiletten (mehrmals täglich)
- Regelmäßige Kontrolle und Befüllung der Katzenbrunnen und Wassernäpfe mit
frischem Trinkwasser (mehrmals täglich)
- Regelmäßige Kontrolle und Befüllung der Trockenfutternäpfe mit Trockenfutter
(mehrmals täglich)
- Das Bereitstellen von Nassfutter (zweimal täglich, morgens und abends)
- Regelmäßige Reinigung der Pensionsräume
- Regelmäßiges Lüften der Pensionsräume.
2. Der Halter autorisiert die Katzenpension Maifeld, das Tier in einer Gruppe gemeinsam
mit anderen Katzen zu halten und ist sich darüber bewusst, dass für das in der Pension
untergebrachte Tier das Risiko von Verletzungen (Kratzer, Bisswunden und Ähnliches)
aufgrund des Aufeinandertreffens mit anderen Artgenossen und deren natürlichen und
instinktiven Verhaltensweisen trotz aller Vorsicht nicht auszuschließen ist.
3. Der Halter hat das Recht, sein untergebrachtes Tier jederzeit, auch vor Ablauf des
vereinbarten Zeitraums und egal aus welchen Gründen, nach Absprache mit der Betreiberin
wieder aus der Pension abzuholen. Ansprüche des Halters auf Erstattung oder Gutschrift der
nicht in Anspruch genommenen Leistungen – auch teilweiser – bestehen nicht.
II. Pflichten des Halters
1. Der Halter versichert, dass das Tier
- sein Eigentum ist,
- ab einem Lebensalter von 6 Monaten (nach der Geschlechtsreife) kastriert oder
anderweitig zeugungsunfähig gemacht worden ist (bei Kätzinnen: auch Pille, Chip, o.Ä.
möglich),
- stubenrein ist,
- gegen Tollwut, Katzenseuche und Katzenschnupfen geimpft ist, welche ab der
Schlussgabe nicht länger als ein Jahr vergangen sein darf,
- regelmäßig entwurmt wird,
- ein geeignetes Mittel gegen Flöhe und Zecken im Beisein der Betreiberin erhalten hat,
- bei einem Tierarzt auf Giardien negativ getestet wurde,
- bei einem Tierarzt auf Leukose negativ getestet wurde
und legt bei Abgabe des Tieres in die Pension schriftlich und in Papierform als Nachweis
- den Impfpass,
- das Testergebnis zum Giardientest,
- das Testergebnis zum Leukosetest
- und den Nachweis über die Zeugungsunfähigkeit
vor. Der Impfpass verbleibt während des Aufenthalts in der Pension.
2. Der Halter verpflichtet sich, sämtliche besonderen oder auffälligen Eigenschaften,
Vorlieben, Abneigungen und Charakterzüge sowie Gewohnheiten des Tiers der Betreiberin
mitzuteilen. Hierzu zählen auch Behinderungen und Eigenschaften, die eine Unterbringung,
Betreuung und Pflege in der Katzenpension Maifeld nicht über das normale Maß hinaus (im
Vergleich zu anderen Artgenossen) fordern.
3. Sollten Behinderungen und/oder Eigenschaften des Tieres vorliegen, die ein
besonderes Maß an Betreuung und Pflege erfordern, so prüft die Betreiberin die Möglichkeit
einer Unterbringung einzelfallbezogen und behält sich das Recht vor, die Unterbringung
abzulehnen oder das Tier mit einem täglichen Zusatzbeitrag in einer von ihr festgesetzten
Höhe für den vereinbarten Zeitraum aufzunehmen, zu betreuen und zu pflegen. Dieser
Zusatzbeitrag wird in den Tagespreis unter Punkt IV., Vergütung eingerechnet und
ausgewiesen. Dies gilt auch für Unterbringung, Betreuung und Pflege von z.B.
Langhaarkatzen oder Nacktkatzen.
4. Die Katzenpension Maifeld nimmt keine Tiere auf, die medikamentenpflichtig und somit
chronisch erkrankt sind. Auch werden keine Tiere aufgenommen, die stark traumatisiert oder
verhaltensauffällig sowie nicht stubenrein sind.
5. Der Halter verpflichtet sich das Tier in einer für den Transport geeigneten, sicheren
Tier-Transportbox zu bringen. Diese verbleibt während des Aufenthalts des Tieres in der
Pension und wird im Falle eines notwendigen Tierarztbesuchs durch die Betreiber für den
Transport des Tieres genutzt. Etwaige Schäden an der Transport-Box werden gemeinsam
vermerkt.
6. Der Halter verpflichtet sich, den vereinbarten Preis für die Unterbringung am Tag der
Abgabe des im Rubrum genannten Tieres in voller Höhe und in bar zu zahlen. Sollten während
des Aufenthalts des Tieres in der Pension weitere Kosten entstehen, werden diese zeitnah
nach Entstehung der Kosten durch die Betreiberin an den Halter mitgeteilt und sind vom Halter
bei Abholung des Tieres in bar zu zahlen (siehe hierzu Punkt 7.-11.).
7. Sollte nach Ablauf des Zeitraums der vereinbarten Unterbringung der Halter das Tier –
unabhängig des Grundes – nicht rechtzeitig abholen können, so ist er verpflichtet, dies
rechtzeitig (spätestens drei Tage vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums) der Betreiberin
mitzuteilen. Der Halter verpflichtet sich bei einer solchen Verlängerung, den für die Dauer der
Verlängerung fälligen Pensionspreis zzgl. eventueller Mehrkosten bei Abholung der Katze in
bar zu zahlen. Die Katzenpension Maifeld kann eine Verlängerung ohne Angabe von
besonderen Gründen ablehnen.
8. Sollte der Halter sein untergebrachtes Tier mit Ablauf des Vertrages nicht abholen und
sich auch nicht wegen einer Verlängerung melden, so berechnet die Katzenpension Maifeld
folgende Zusatzkosten: 1-7 Tage + 50 % des Pensionspreises, 8-14 Tage + 75 % des
Pensionspreises, ab 14 Tagen + 100 % des Pensionspreises. Ab dem 30. Tag ist es der
Katzenpension Maifeld gestattet, dass untergebrachte Tier zu veräußern oder an ein Tierheim
zu übergeben. Die dadurch entstandenen Kosten sind vom Halter zu tragen.
9. Sollte das Tier während des Aufenthaltes in der Katzenpension Maifeld erkranken oder
trotz aller Vorsicht verletzt werden, trägt der Halter alle daraus entstehenden Kosten
insbesondere
- Behandlungskosten,
- Kosten für Medikamente,
- Fahrtkosten in Höhe von 0,50 € pro Kilometer zum Tierarzt (die Besitzerin wählt diesen
aus),
- Kosten für Atteste, Bescheide, Rezepte o.Ä. vom Tierarzt ausgestellte und in Rechnung
gestellte Unterlagen,
- Sonderunterbringung,
- Spezialfutter und ggf. hierfür anfallende Lieferkosten,
- Sonderbehandlung aufgrund der Erkrankung und Weisung des Tierarztes.
Zudem bevollmächtigt der Halter die Betreiberin in seinem Namen tierärztliche
Behandlungsverträge bei einem Tierarzt ihrer Wahl für das Tier abzuschließen. Ob ein
Tierarztbesuch angezeigt ist, beurteilt die Betreiberin nach eigenem, freiem Ermessen
(Ausnahme – Operationen, siehe Punkt 11.).
10. Die Katzenpension Maifeld kann das Tier bei Krankheit oder Verhaltensauffälligkeit
jederzeit separieren, indem das Tier in einer Einzelunterbringung, im Quarantänezimmer oder
auch zum stationären Verbleib beim Tierarzt untergebracht wird. Dies entscheidet die
Betreiberin nach eigenem, freiem Ermessen, ggf. nach Absprache mit dem Tierarzt ihrer Wahl.
Der Halter wird hierüber in Kenntnis gesetzt.
11. Stellt der Tierarzt eine Krankheit oder Verletzung des Tieres fest, welche eine
lebensrettende bzw. bleibende Schäden verhindernde Operation nötig macht, ist die
Tierpension nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung des Tierhalters entscheidungsbefugt.
Der Tierhalter gibt außerdem die maximale Höhe der Operationskosten in seiner Einwilligung
an. Sollte die Katzenpension den Halter nicht erreichen können und die Entscheidung über
eine solche Operation durch den behandelnden Tierarzt kommuniziert zeitdringlich sein, so
entscheidet der Tierarzt anhand schriftlicher Bestätigung der Notwendigkeit, ob eine solche
Operation durchgeführt wird.
III. Beendigung der Aufsichtspflicht der Tierpension
1. Die Aufsichtspflicht endet bei Abholung des Tieres durch den Tierhalter. Ebenfalls endet
die Aufsichtspflicht mit der Rückgabe des Tieres bei dem Tierhalter. Der Tierhalter hat den
Zustand des Tieres bei Abholung zu prüfen. Sofern Beanstandungen hinsichtlich des
hygienischen oder medizinischen Zustandes des Tieres von dem Tierhalter festgestellt
werden, sind diese unverzüglich der Tierpension anzuzeigen.
IV. Zahlungsmodalitäten
1. Die Vergütung zur Unterbringung des Tieres in der Katzenpension Maifeld im
vereinbarten Zeitraum erfolgt zu den Bedingungen gemäß den Bestimmungen dieser
Bedingungen und beträgt
pro Tag 12,00 €,
wobei der An- und Abreisetag als volle Tage berechnet werden.
Im Zeitraum vom 01.10. eines Jahres bis zum 01.03. des darauffolgenden Jahres wird je
Buchung ein Heizkostenzuschlag von 1,00 € pro Tag berechnet.
V. Haftung
1. Die Katzenpension Maifeld übernimmt für Schäden und Folgeschäden am Tier und der
Transportbox des Besitzers, die während des Aufenthaltes entstehen, keinerlei Haftung, es sei
denn, diese entstehen nachweislich durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die
Haftungshöhe ist auf den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Tieres oder des
Gegenstands beschränkt, jedoch nicht mehr als 1.000 € pro Tier und nicht mehr als 20,00 €
pro Transportbox inklusive Zubehör.
2. Der Besitzer haftet für alle Schäden, die durch Verletzung der Auskunftspflicht gemäß
Punkt II. entstehen, auch gegenüber Dritten.
VI. Stornierung, Rücktritt
1. Im Falle einer Stornierung oder Rücktritts einer verbindlich gebuchten Unterbringung
(verbindlich: Anfrage und schriftliche Bestätigung, auch per E-Mail) werden folgende
Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt:
- Stornierung bis 4 Wochen vor Antrittstermin: kostenfrei
- Stornierung zwischen 4 und 2 Wochen vor Antrittstermin: 30% der Pensionskosten
- Stornierung bei weniger als 2 Wochen vor Antrittstermin: 60 % der Pensionskosten.
Stand: Oktober 2024
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